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   BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95   

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https://dejure.org/1996,3768
BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95 (https://dejure.org/1996,3768)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 2 AZR 296/95 (https://dejure.org/1996,3768)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 296/95 (https://dejure.org/1996,3768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer - Ungerechtfertigte Schlechterstellung im Vergleich zu Angestellten nach längerer Betriebszugehörigkeit - Wahrung der Besonderheiten des Wirtschaftzweiges auch bei gleicher Stufung der Wartezeiten und des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung: Betriebsunterbrechung für sechs Monate - sachliche Rechtfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 62, 256, 285 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB, zu B II 6 der Gründe) ist der Senat stets davon ausgegangen, daß mit zunehmender Betriebszugehörigkeit die Anforderungen an die sachlichen Gründe, die zur Rechtfertigung unterschiedlicher Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte geltend gemacht werden, ansteigen (Senatsurteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 220/91 (A) - AP Nr. 32 zu § 622 BGB; BAGE 69, 257 = AP Nr. 37 zu § 622 BGB; Urteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Die in gleichem Maße erbrachte Betriebstreue der gewerblichen Arbeitnehmer erfordert dann zumindest gleiche Stufen der Wartezeiten aufgrund abgeleisteter Betriebszugehörigkeit wie bei den Angestellten (Senatsurteil vom 11. August 1994, a.a.O., zum MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der nordrheinischen Textilindustrie vom 10. Mai 1978).

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 62, 256, 285 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB, zu B II 6 der Gründe) ist der Senat stets davon ausgegangen, daß mit zunehmender Betriebszugehörigkeit die Anforderungen an die sachlichen Gründe, die zur Rechtfertigung unterschiedlicher Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte geltend gemacht werden, ansteigen (Senatsurteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 220/91 (A) - AP Nr. 32 zu § 622 BGB; BAGE 69, 257 = AP Nr. 37 zu § 622 BGB; Urteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 62, 256, 285 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB, zu B II 6 der Gründe) ist der Senat stets davon ausgegangen, daß mit zunehmender Betriebszugehörigkeit die Anforderungen an die sachlichen Gründe, die zur Rechtfertigung unterschiedlicher Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte geltend gemacht werden, ansteigen (Senatsurteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 220/91 (A) - AP Nr. 32 zu § 622 BGB; BAGE 69, 257 = AP Nr. 37 zu § 622 BGB; Urteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 62, 256, 285 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB, zu B II 6 der Gründe) ist der Senat stets davon ausgegangen, daß mit zunehmender Betriebszugehörigkeit die Anforderungen an die sachlichen Gründe, die zur Rechtfertigung unterschiedlicher Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte geltend gemacht werden, ansteigen (Senatsurteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 220/91 (A) - AP Nr. 32 zu § 622 BGB; BAGE 69, 257 = AP Nr. 37 zu § 622 BGB; Urteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 21.05.1957 - 3 AZR 79/55

    Kündigung - Betriebsorganisatorische Maßnahme - Einsparung mehrerer

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 62, 256, 285 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB, zu B II 6 der Gründe) ist der Senat stets davon ausgegangen, daß mit zunehmender Betriebszugehörigkeit die Anforderungen an die sachlichen Gründe, die zur Rechtfertigung unterschiedlicher Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte geltend gemacht werden, ansteigen (Senatsurteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 220/91 (A) - AP Nr. 32 zu § 622 BGB; BAGE 69, 257 = AP Nr. 37 zu § 622 BGB; Urteil vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 510/94

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter; Kündigungsregelungen bei der

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95
    Den Besonderheiten des Wirtschaftszweiges hätte auch durch eine Regelung Rechnung getragen werden können, die z.B. bei gleicher Stufung der Wartezeiten und des Kündigungstermins nur hinsichtlich der Kündigungsfristen differenziert hätte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 510/94 - zum MTV Volkswagenwerk AG, n.v.).
  • LAG Köln, 11.01.1995 - 7 Sa 1056/94

    Änderungskündigung: Betriebsunterbrechung für sechs Monate - sachliche

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 296/95
    Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Arbeitsgerichts Köln vom 11. Mai 1994 - 3 Ca 9460/93 - und des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Januar 1995 - 7 Sa 1056/94 - teilweise abgeändert:.
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 707/96

    Kündigung: Kündigungsfrist - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Dies beruht auf der Überlegung, daß zunächst vielleicht erhebliche Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit oder einem betrieblichen Interesse an einer flexiblen Personalplanung und -anpassung bei längerer Betriebszugehörigkeit an Gewicht verlieren (zuletzt Senatsurteile vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 296/95 - RzK I 3 e Nr. 60).

    a) Nach der ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Urteile vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 389/91 - AP Nr. 35 zu § 622 BGB und - 2 AZR 470/91 - BAGE 69, 257 = AP, aaO; vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - BAGE 74, 167 = AP Nr. 42, aaO; vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 296/95 - RzK I 3 e Nr. 60) fehlt es an sachlichen Gründen für die unterschiedliche Regelung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten, wenn eine Schlechterstellung der Arbeiter nur auf einer pauschalen Differenzierung zwischen den Gruppen der Angestellten und der Arbeiter beruht.

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